Keuchhustenimpfung in der Schwangerschaft

Erreger des Keuchhustens ist der Keim Bordetella pertussis. Er ist in Europa weit verbreitet.

Seit dem Jahr 2000 nimmt seine Häufigkeit bei Erwachsenen zu. Weder eine frühere Erkrankung noch eine frühere Impfung hinterlassen einen lang dauernden Infektionsschutz. Häufig zeigen sich bei Erwachsenen keine oder geringe Symptome. Trotzdem können diese Menschen die Krankheit übertragen.

Schwangere haben häufig keine oder geringe Konzentrationen von Keuchhusten-Antikörpern im Blut.  so dass sie dem Kind keine ausreichende Menge als „Nestschutz“ übertragen können.

Das Neugeborene ist also in den ersten beiden Lebensmonaten ohne Schutz vor Infektion bis die erste Impfung des Säuglings nach 2 Lebensmonaten erfolgen kann und Schutz bietet.

Erfolgt eine Infektion des Kindes  nach der Geburt kann es zu lebensbedrohenden Zuständen wie Atemstillstand, Lungenentzündung, Ohrentzündungen mit Minderung des Hörvermögens und Hirnleistungsstörungen kommen.

Wird eine Schwangere aber ab der 24. SSW geimpft. bildet sie frische Keuchhusten-Antikörper in ausreichender Menge, um sie vor der Entbindung an das Kind weiterzugeben. So entsteht ein Infektionsschutz von 90% für die ersten Lebensmonate bis das Kind selbst durch Impfung geschützt werden kann. Deshalb wird die Impfung vom Robert-Koch-Institut (Deutsches Kompetenzzentrum für Impfungen) für alle Schwangeren dringend empfohlen.

Der Impfstoff ist in der Schwangerschaft sicher und die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Ausserdem wird empfohlen, dass sich alle zukünftigen näheren Kontaktpersonen des Säuglings wie Vater, Großeltern, Patentanten und -Onkel ebenfalls impfen lassen, um rund um das Kind eine Keuchhusteninfektionsfreie Zone zu bilden.

Wir bieten Ihnen diese Impfung selbstverständlich zum passenden Zeitpunkt an.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Bedenken anzusprechen.

 

Ihr Praxisteam

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