Toxoplasmose und Schwangerschaft

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die für gesunde und nicht schwangere Frauen eigentlich keine grosse Bedeutung hat, da sie wie ein grippaler Infekt abläuft, spontan heilt und keine Folgen hinterlässt.

Erreger der Erkrankung ist ein Keim namens „Toxoplasma gondii“, der im Darm von Katzen lebt. Es gibt zwei verschiedene Infektionswege:

1. Durch Kontakt mit Katzenkot – auch durch Kotreste am Fell der Katze beim Steicheln oder durch kothaltigen Staub in der Wohnung – auf den Menschen übertragen werden kann. Von den Händen wird der Erreger dann auf Nahrungsmittel oder in den Mund übertragen und aufgenommen. Durch den Darm und die Darmwand, die er durchdringen kann, erreicht er die Blutbahn.

2. Durch Kontakt mit Katzenkot werden Lebensmittel infiziert, die vom Menschen roh verzehrt werden und die Erreger in den Darm bringen. (Beim Kochen, Backen, und Braten werden die Keime abgetötet) Beispiele sind: Salate, Gurken, Zucchini, Erdbeeren usw. Aber auch wenn die Erreger mit Grünfutter von Kühen oder Ziegen gefressen werden, wird die Milch und das Fleisch dieser Tiere infektiös, wenn es roh verzehrt oder die Milch roh getrunken wird. Beispiele: Tartar, Rohmilchkäse.

Die Wahrscheinlichkeit einer Infektion kann also nur durch Verzicht auf rohe Nahrungsmittel und durch peinlich genaues Waschen von Obst und Gemüse verringert werden. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.

In der Schwangerschaft, können Frauen, die früher eine Toxoplasmose durchgemacht hatten, unbesorgt sein, denn es bleibt eine Immunität zurück. Eine erneute Infektion ist nicht möglich. Dem ungeborenen Kind drohen deshalb keine Gefahren. Bei Neuinfektion in der Schwangerschaft (die Wahrscheinlich beträgt in Deutschland etwa 2%) kann die Infektion auf das Kind in der Gebärmutter übergehen und dann zu Verkalkungen im Gehirn, Wasserkopf und geistigen Behinderungen führen.

Wenn eine Toxoplasmose in der Schwangerschaft auftritt, ist eine Behandlung möglich, die Schäden beim Kind verhindert. Das Problem ist das rechtzeitige Erkennen der Erkrankung, die kaum von einer Grippe zu unterscheiden ist.

Hilfe bieten hier Blutuntersuchungen, die Immunität gegen Toxoplasmose oder frische Erkrankung feststellen können. Wenn ein begründeter Verdacht auf Toxoplasmose besteht, dann wird die Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge durchgeführt, wenn kein Verdacht besteht, ist sie nicht Bestandteil der Vorsorge und kann deshalb nicht zu Lasten der Kassen durchgeführt werden. Dies führt zu Unsicherheit, da die Erscheinungsform der Erkrankung so untypisch ist und deshalb selten ein konkreter Verdacht vorliegt.

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass eine solche Infektion nicht besteht, sie immun sind oder eine frische Infektion rechtzeitig erkannt wird, dann können Sie die Blutuntersuchungen als freiwillige zusätzliche Leistung durchführen lassen, werden dann allerdings für die Untersuchung eine Rechnung erhalten, die von den Kassen nicht erstattungfähig ist.

Sinnvoll wäre dann eine Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft, die nach Immunität sucht und eine frische Infektion ausschliesst. Eine zweite und dritte Blutentnahme in der 24.-26. Bzw. 34.-35. Woche der Schwangerschaft würde nur durchgeführt, wenn keine Immunität besteht, und könnte eine frische Infektion rechtzeitig erkennen.

Wenn Sie weitere Fragen zur Toxoplasmose haben, wenden Sie sich an Ihren Frauenarzt.

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