„IGEL-Leistungen“ Abzocke oder Sicherheitsgewinn ???

In Zeiten eingeschränkter Leistungen der Krankenkassen und Einsparungszwängen im Gesundheitswesen macht der Begriff „IGEL“ die Runde und von sich reden.

IGEL“ ist die Abkürzung von Individuelle Gesundheits- Leistung und beschreibt Leistungen, die zusätzliche Informationen und mehr diagnostische Sicherheit bringen, deren Kosten aber nicht von den Krankenkassen getragen werden.

Diese Leistungen werden zunehmend in Praxen verschiedener Fachrichtungen angeboten und immer mehr Patienten erhalten Preis-Listen mit Leistungen, die sie in Anspruch nehmen können oder sollen und die selbst bezahlt werden müssen. Handelt es sich hier um eine neu entdeckte Einnahmequelle nimmersatter und schwer-reicher Mediziner, die Patienten zusätzlich schröpfen wollen ? Beteuern die gesetzlichen Krankenkassen doch immer wieder, dass alle zur Therapie notwendigen Leistungen allen Versicherten uneingeschränkt zur Verfügung stünden !

Mitnichten!

Die Igel-Leistungen siedeln sich hauptsächlich im Bereich der Vorsorgemedizin an, wo Krankenkassen im Gegensatz zu wiederholten Beteuerungen eben nicht alle sinnvollen Massnahmen übernehmen. Bekannte Beispiele im Bereich der Gynäkologie sind Ultraschall von der Scheide aus im Rahmen der Vorsorge oder die Vorsorgemammographie. Beide Massnahmen werden von den Kassen nur bei konkreten Verdachtsmomenten auf bereits bestehende Erkrankungen gebilligt und deren Kosten übernommen. Dabei sind beide Verfahren geeignet, Veränderungen zu erkennen, die eben noch mit keiner anderen Methode festgestellt werden können und damit eine wirklich frühere Diagnosestellung und bessere Therapie zu ermöglichen.

Die Medizin schreitet voran und neue Erkentnisse machen neue Vorsorgekonzepte möglich, die vom Gesetzgeber nicht oder erst nach Jahren akzeptiert werden. Sollten diese Methoden nicht den Patienten zugute kommen ?? Soll der Arzt dem Patienten diese Möglichkeiten verschweigen und vorenthalten, nur weil die Kasse sie nicht zahlt ?

Natürlich besteht Einigkeit darüber, dass dem Patienten keine unnötigen und kostspieligen Untersuchungen „verkauft“ werden sollen. Aber die Frage ist erlaubt, ob ein Arzt den Patienten gut berät, wenn er neue Möglichkeiten nur deshalb nicht anspricht oder anbietet, weil die gesetzlichen Kassen sie nicht honorieren.

Auch ich habe über 25 Jahre lang mit den „Kassenleistungen“ eine hoffentlich gute Medizin angeboten. Doch bin ich der Meinung, dass ich heute vor der Alternative stehe, entweder eine unvollständige und nicht aktuelle „Medizin 2.Klasse“ zu Bedingungen der gesetzlichen Krankenkassen anzubieten oder die Patientin über neueste Möglichkeiten der Vorbeugung und Therapie zu informieren und ihr fairerweise auch sofort den dafür fälligen Preis zu nennen.

Selbstverständlich wird niemand zur Durchführung einer Igel-Leistung genötigt und jede Patientin ist aufgefordert, sich bei ihrer Krankenkasse rückzuversichern, dass ich kein Geld für etwas verlange, das im Leistungsvolumen der Kasse liegt. Aber dass man Leistungen umsonst erbringt oder sie regelwidrig als Diagnostik oder Behandlung deklariert, nur um dem Patienten die harte Realität zu verschleiern, kann niemand erwarten. Der Slogan aus der Gewerkschaftsspitze (Herr Bsirske!) „gutes Geld für gute Arbeit!“ hat meiner Ansicht nach hier auch Gültigkeit.

Deshalb biete ich meinen Patientinnen Leistungen, von deren Nutzen ich überzeugt bin und die nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen fallen, als IGEL-Leistungen an. Jeder kann sich bei mir und bei seiner Krankenkasse informieren, was sinnvoll erscheint und wofür Kosten übernommen werden.
Die Inanspruchnahme ist jedenfalls immer von der Initiative des Patienten abhängig und ich habe dabei das sichere Gefühl, eine am neuesten Stand der Wissenschaft orientierte Medizin anzubieten.

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