Belegärztliche Betreuung

Der Begriff „belegärztliche Betreuung“ beschreibt eine besondere Form der Krankenhausbehandlung durch Ihren Facharzt, der Sie auch im ambulanten Bereich in seiner Praxis betreut.

Üblicherweise werden Sie sowohl vom Hausarzt als auch eventuell vom Facharzt eines bestimmten Gebietes in dessen Praxis betreut und behandelt. Wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht, werden Sie dann gegebenenfalls in ein Krankenhaus eingewiesen.
Hier gibt es dann 2 Möglichkeiten:

entweder werden Sie in einem Krankenhaus bzw. einer Krankenhausabteilung behandelt, die einen Chefarzt, Oberärzte und Stationsärzte hat und in der Ihr Facharzt die weitere Behandlung dem dortigen Ärzteteam überträgt (sogenannte „geschlossene Abteilung“)

– oder Sie werden in einer Krankenhausabteilung von Ihrem bekannten Arzt selbst weiterhin betreut. Letzteres bezeichnet man als „belegärztliche Behandlung“.

Hierbei wird einem Facharzt die Möglichkeit geboten, in einem Krankenhaus Betten zu benutzen („belegen“), um seine eigenen Patienten dort selbst zu behandeln. Für die ärztliche Behandlung sorgt der „Belegarzt“, die pflegerische Versorgung und die Bereitstellung von Geräten wie Röntgen, Ultraschall oder OP-Räumlichkeiten und -Personal übernimmt die Krankenhausleitung. Beide rechnen ihre Tätigkeiten getrennt – jeder für sich – direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Diese Organisation bietet eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie werden von Ihrem bereits bekannten und vertrauten Arzt selbst behandelt, operiert oder entbunden und wissen, mit wem Sie es zu tun haben.
  • Der Arzt wird eventuell nötige Eingriffe oder schwierige Therapien selbst durchführen, so dass Sie die Garantie einer persönlichen fachärztlichen Betreuung haben und zum Beispiel nicht von einem noch in der Ausbildung stehenden Arzt operiert werden.
  • Sie sind dem Belegarzt – manchmal seit Jahren – mit Ihrer Erkrankung, Nebenerkrankungen und Ihrer Persönlichkeit gut bekannt, so dass dieser Ihre Beschwerden, Schmerzen und Reaktionen besser einschätzen kann.
  • Unnötige Doppeluntersuchungen werden vermieden, da ambulante und stationäre Therapie ineinander übergehen und in einer Hand koordiniert werden.
  • Termine für geplante stationäre Therapie werden leichter vereinbart und eingehalten, da Ihr Arzt selbst den stationären Ablauf plant und nicht ein „Krankenhaus XY“.
  • Da in einem Belegkrankenhaus häufig verschiedene Fachdisziplinen vertreten sind, wird eine fachübergreifende Behandlung mit Kollegen anderer Gebiete begünstigt.
  • Häufig liegen die Kosten einer belegärztlichen Therapie deutlich unter denen in einem sogenannten „geschlossenen Haus“.

 

Natürlich gibt es aber auch einen Nachteil dieser Therapieform:
So hat jeder Belegarzt ja neben der Krankenhaustätigkeit auch seine Praxis zu bestreiten und muss deshalb seine Arbeitszeit zwischen Praxis und Krankenhaus aufteilen. Das heisst, dass er sich entscheiden muss, welche Therapien er im Krankenhaus vom zeitlichen Aufwand und vom Schwierigkeitsgrad her verantwortlich erbringen kann. So werden zum Beispiel ausgedehnte operative Eingriffe, die einer intensiven ärztlichen Überwachung bedürfen, nicht in jeder Belegabteilung möglich sein.

Die Stärken des Belegarztsystems sind die qualifizierte und persönliche kontinuierliche Behandlung im Krankenhaus in Fortsetzung der ambulanten Therapie durch erfahrene Fachärzte. Voraussetzung hierfür ist die Beschränkung auf Behandlungen, die man technisch und organisatorisch sehr gut beherrscht und der Verzicht auf Maßnahmen, die ein spezialisiertes Krankenhaus zur sicheren Durchführung erforderlich machen.

Belegärztlich tätig sind häufig Urologen, Frauenärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte aber auch Internisten, Chirurgen und Orthopäden.

Sollte bei Ihnen eine stationäre Therapie anstehen, fragen Sie Ihren Arzt nach den vorhandenen Möglichkeiten !

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