Ultraschall im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung? – IGEL-Leistung?

Die jährliche Vorsorgeuntersuchung bei Frauen ab dem 20. Lebensjahr ist eine hoch einzuschätzende Leistung der Kassen, die seit langer Zeit angeboten und in den letzten Jahren auch vermehrt genutzt wird. Trotzdem nehmen 30-40% der berechtigten Frauen diese Chance zur Früherkennung von (nicht nur) gynäkologischen Erkrankungen nicht wahr!

Der Umfang der Leistungen, die zur Vorsorge gehören, wurde allerdings ebenfalls schon vor Jahren festgelegt und seitdem nicht mehr den aktuellen Fortschritten angepasst. So wird vor allem der diagnostische Nutzen der Ultraschalluntersuchung des Unterbauches, die seit einigen Jahren durch die Möglichkeit der Anwendung von der Scheide her enorm zugenommen hat, nach Meinung vieler Experten nicht ausreichend berücksichtigt.

Bisher werden Ultraschalluntersuchungen als reine Vorsorgeleistungen – das heisst wenn kein auffälliger Befund zu tasten ist – von den Krankenkassen nicht getragen. Wenn der Verdacht auf eine Veränderung im Unterbauch schon beim Abtasten erkennbar wird, dann wird die Ultraschalluntersuchung nicht mehr als „Vorsorge“ sondern als begründete Diagnostik („kurativ“) durchgeführt und die Kosten von den Kassen übernommen. Doch dann liegt häufig keine Frühdiagnose mehr vor.

Die Möglichkeit, mit dem Vaginalultraschall auch sehr kleine Veränderungen (1-2 cm Durchmesser) zum Beispiel an den Eierstöcken darzustellen, die nur schwer zu tasten und bei fettreichen Bauchdecken manchmal gar nicht zu beurteilen sind, stellt aber gerade eine Chance zur Entdeckung von echten Frühbefunden dar.

Häufig wurden deshalb bisher eigentliche „Vorsorge-Ultraschall-Untersuchungen“ als „kurative Leistungen“ deklariert und auf Kosten der Kassen durchgeführt um den Patientinnen den Nutzen zugänglich zu machen. Da im Rahmen der politisch gewollten Bugdetierung der Behandlungskosten allerdings die Mittel für wirkliche kurative Leistungen bereits knapp sind und diese Untersuchungen mengenmässig begrenzt sind, ist es nicht mehr vertretbar, diese Verschiebung vorzunehmen. Es würden dann wirklich bereits Erkrankte benachteiligt.

So ist eine strenge Trennung von „kurativ“ und „Vorsorge“ unumgänglich geworden.

Natürlich können die genannten Untersuchungen durchgeführt werden und sind bei schwierigen Untersuchungsbedingungen (dicke Bauchdecken, Narben etc.) auch medizinisch sinnvoll. Doch sind sie – wie inzwischen viele anderen Vorsorgemassnahmen im medizinischen und zahnmedizinischen Bereich – vom Patienten selbst zu zahlen. Sie werden deshalb inzwischen als sogenannte „IGEL„-Leistungen (Individuelle Gesundheits-Leistungen) in den meisten Praxen angeboten.

Verhandlungen mit den Kostenträgern über eine Erweiterung der anerkannten Vorsorgeleistungen um die Ultraschalluntersuchung haben vor dem Problem der Kostendämpfung und der fehlenden Mittel derzeit keine grossen Chancen auf Realisierung.

Wenn Sie eine erweiterte Vorsorge wünschen und mehr Sicherheit anstreben, dann fragen Sie Ihren Arzt, ob Ihnen ein zusätzlicher Nutzen erwüchse.

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