Neugeborenen-„Screening“ – „Erweitertes Screening“

Was ist das eigentlich?

Unter Screening versteht man allgemein eine Suche, eine „Fahndung“ nach bestimmten krankhaften Veränderungen, die mit unterschiedlichen Untersuchungsmethoden nach unterschiedlichen Erkrankungen sucht. Der Begriff „Neugeborenen-Screening“ meint speziell die Suche nach Stoffwechselerkrankungen bei Neugeborenen, die nicht sofort nach der Geburt Symptome machen. Die Kinder wirken bei der Geburt meistens völlig gesund. Erkennt oder behandelt man nicht oder zu spät, kann es in den ersten Lebenswochen oder -monaten zu bleibenden körperlichen und geistigen Schäden bei den Kindern kommen. Die gesuchten Krankheiten bestehen im Fehlen bestimmter Enzyme, so dass Nahrungsbestandteile nicht verwertbar werden, sondern sich im Organismus anhäufen und zur Krankheit führen. Auch wenn die Häufigkeit der Krankheiten zwischen 1:4000 und 1:200.000 relativ gering ist, bedeutet die Erkrankung im betroffenen Einzelfall ein schweres Handicap.

Diese Screening-Untersuchungen werden seit ca. 30 Jahren bei allen Neugeborenen in Deutschland durchgeführt und haben sich in dieser Zeit bewährt. Es wird dafür eine Blutentnahme an der Ferse zwischen den dem 3. und 5. Lebenstag der Kinder vorgenommen. Das Blut lässt man auf speziellen Untersuchungskärtchen eintrocknen und sendet es dann an spezialisierte Laboratorien, die die Untersuchung vornehmen.

Seit einigen Jahren wurde das Spektrum der feststellbaren Störungen deutlich erweitert.
Es kann jetzt  auf 31 verschiedene Erkrankungen getestet werden (z.B.: Lactoseintoleranz, Sprue, Phenylketourie, Hypothyreose  u.a.)

Die Blutprobenentnahme und Zeitpunkt sind identisch zur alten Methode. Es gibt also keine zusätzliche Belastung für die Kinder.

Die Untersuchung ist freiwillig und die Kosten werden vom Land Hessen übernommen.

Erkundigen Sie sich zur aktuellen Situation bei Ihrem Frauenarzt oder Kinderarzt.

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