Neue Regeln im Ultraschall ab 01.01.2021

Nach dem Strahlenschutzgesetz von 2018 dürfen Embryonen und ungeborene Kinder im Mutterleib ab dem 01.01.2021 nur noch „aus streng medizinischen Gründen dem Ultraschall ausgesetzt werden“.

Dafür werden 2 Begründungen genannt:

1.Es handele sich beim Ungeborenen um eine „schutzbefohlene Person, die der Untersuchung nicht zustimmen kann.“

2. Das Kind soll vor „hohen Dosen von Ultraschallwellen geschützt werden“.

Die Beurteilung des ersten Argumentes überlasse ich Ihnen

Das zweite Argument ist nachweislich falsch. Ultraschall wird seit über 50 Jahren in der Geburtshilfe angewandt, ohne dass irgeneine Schädigung eines Kindes beobachtet werden konnte.Die leichte mögliche Temperaturerhöhung im Gewebe bei längeren Ultraschalluntersuchungen, die als Ursache möglicher Schäden verdächtigt wird, liegt deutlich unterhalb der Temperaturschwankungen, die durch körperliche Belastung oder Fieber verursacht werden. Diese erhöhte Gewebstemperatur trat zudem nur bei Bestimmten Ultraschall-Formen auf („Doppler-US“), die nur bei Verdacht auf krankhafte Verläufe vom Spezialisten durchgeführt werden und nicht zur Vorsorgeroutine gehören. Die physikalische Beeinträchtigung des kindlichen Gewebes ist sogar  bei 3-D oder 4D-Aufnahmen geringer als beim konventionellen Ultraschall (Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin. DEGUM, und Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe)

Wie dem auch sei:

3-D und 4-D-Untersuchungen zum Zwecke der Darstellung des Kindes auf Wunsch der Eltern sind nicht mehr möglich.Konventioneller 2-D-Ultraschall bleibt in dem Maße erlaubt wie er in der Vorsorgerichtlinie vorgesehen ist (3x pro Schwangerschaft) sowie zur Beobachtung bzw. Klärung möglicher krankhafter Befunde.

Meine Meinung dazu: Ein Rückschritt in der Schwangerschaftsbetreuung, vor allem in der emotionalen Einbindung der Eltern.

 

zurück