IGEL – Leistungen

Die Abkürzung „IGEL“ steht für „Individuelle Gesundheits-Leistungen“.
Es handelt sich um Vorsorge- bzw. Therapiemaßnahmen, die nicht Bestandteil der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen sind, aber auf Wunsch einen Mehrwert an Sicherheit, Gesundheit und Wohlbefinden bieten sollen.

So werden die Kosten mancher Diagnoseverfahren nur dann von den Krankenkassen getragen, wenn bereits ein konkreter Krankheits- oder Ansteckungsverdacht vorliegt. Wenn die gleiche Untersuchung zur Vorsorge, das heißt vor einer Ansteckung oder Erkrankung erbracht wird, werden die Kosten nicht übernommen.

Beispiel: Wenn bei einer Vorsorgeuntersuchung im Unterleib einer Frau eine Verdickung zu ertasten ist, dann wird die weiterführende Ultraschall-Untersuchung übernommen. Wenn kein konkreter verdächtiger Befund zu ertasten ist, wird eine solche Ultraschall-Untersuchung , die eventuell kleine und nicht tastbare Veränderungen zeigen könnte, nicht in der gesetzlichen Leistungspflicht übernommen.

Mittlerweile gibt es in verschiedenen Disziplinen der Medizin – vor allem im Rahmen der Vorsorge – Leistungen, die medizinisch sinnvoll erscheinen, um höhere Sicherheit und größeres Wohlbefinden zu erreichen, die aber nicht erstattungsfähig sind.

Im Rahmen des Gynäkologischen und Geburtshilflichen Gebietes sind dies zum Beispiel:

– zusätzlicher Ultraschall des Unterbauchs ergänzend zur Krebsvorsorgeuntersuchung bei fehlenden Anzeichen für krankhafte Veränderungen

– Blutentnahme und Bestimmung bestimmter Eiweißstoffe (Tumor-Marker) zusätzlich zur Krebsvorsorgeuntersuchung ohne konkreten Verdacht

– Blutuntersuchung zur Bestimmung von Toxoplasmose-Infektion oder – Immunität in der Schwangerschaft bei fehlenden Risikofaktoren

– Untersuchung zur Erkennung von Zuckerkrankheit in der Schwangerschaft bei fehlenden akuten Erkrankungszeichen

Diese Zusatzuntersuchungen werden grundsätzlich nur auf Wunsch zusätzlich durchgeführt.
Die Patientin erhält einen Vertragstext, der die Durchführung regelt und eine Rechnung, in der die Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) honoriert werden.

Ziel der IGEL-Leistung ist das Angebot von zusätzlicher Sicherheit für die Patientin (das die gesetzliche Krankenversicherung nicht mitträgt) und nicht die Bereicherung des Arztes mittels überhöhter privater Rechnungen!
Aus diesem Grund werden die angebotenen Leistungen in der Regel zum einfachen oder gering gesteigerten GOÄ-Satz abgerechnet und nicht – wie sonst üblich – mit einem Steigerungsfaktor von 1,8 – 2,3 x.

Wenn Sie Interesse an „IGEL“-Leistungen haben, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Frauenarzt !

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