HUMANE PAPILLOMA-VIREN (HPV) als Erreger von Gebärmutterhalskrebs

Im Rahmen der Krebsvorsorge wird seit Jahren mit Erfolg der Abstrich von Muttermund und Gebärmutterhals (sogenannten PAP-Test) zur frühen Erkennung von Zellveränderungen durchgeführt. Hierbei werden neben gutartigen und bösartigen Veränderungen vor allem solche Erkrankungen festgestellt, die noch nicht bösartig sind, es aber werden können. So dass eine Therapie noch vor der Entartung zum Carcinom möglich wird. Da selten eine Krebserkrankung am Muttermund ohne Vorzeichen entsteht, wird so die Chance gegeben, rechtzeitig einzugreifen.

Nun hat man auf der Suche nach Ursachen solcher Veränderungen festgestellt, dass bestimmte entzündliche Erkrankungen die Entstehung von Krebs fördern können. Das heisst: nicht jede Frau, die eine solche Entzündung hat, wird Krebs bekommen, aber die Gefahr ist grösser als bei Frauen, die nicht Träger der Erkrankung sind.

Ins Fadenkreuz der Forscher gerieten hier vor allem eine Klasse von Viren, die „Humanen Papilloma-Viren“, die als Erreger kleiner Hautwarzen bereits seit langem bekannt waren. Diese Viren existieren in vielen Untergruppen, die sich leicht voneinander unterscheiden, und die mit Zahlen benannt wurden (z.B. HPV Typ 17 oder Typ 22). Seit einiger Zeit ist es nun möglich geworden, diese Viren voneinander zu unterscheiden und was noch wichtiger ist, ihre Anwesenheit an Scheide und Muttermund festzustellen.

Die verschiedenen Untertypen wirken sich nun unterschiedlich auf die Entstehung von Krebszellen aus.
Die Angehörigen der sog. „LOW-RISK“-Gruppe scheinen keine erhöhte Gefahr darzustellen.
Die Angehörigen der sog. „HIGH-RISK“-Gruppe dagegen stehen im dringenden Verdacht, bösartige Veränderungen hervorrufen zu können. Sie wurden bei erkrankten Frauen überdurchschnittlich häufig in der Scheide und am Muttermund festgestellt.

Der Vorsorgegedanke legt nun nahe, die Anwesenheit dieser Keime zu überprüfen, um gefährdete von weniger gefährdeten Frauen unterscheiden zu können. Da die blosse Anwesenheit der Viren nicht unbedingt zu Krebs führen muss, wäre die Konsequenz eines Virusnachweises nicht die Entfernung der Gebärmutter, aber doch die engmaschigere Kontrolle des Vorsorgeabstriches.
In Fällen, in denen bereits einmal Vorstadien von Bösartigkeit erfolgreich behandelt worden waren, könnte über die Virus-Untersuchung auch eine Aussage über die Wiederhohlungswahrscheinlichkeit möglich werden.

Der Nachweis von HPV-Viren als Vorsorgeleistung wird derzeit noch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer Vorsorge-Untersuchung übernommen, er ist aber inzwischen im Rahmen von IGEL-Leistungen auf Wunsch der Patientin möglich.

Fragen Sie ihren Gynäkologen danach!

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